LRS
Stand: April 2020
Konzept
zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens
und Rechtschreibens (LRS) an der Maximilianschule
- Rechtliche Grundlagen
Laut RdErl. des Kultusministeriums vom 19.07.1991 kommen zusätzliche Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler „der Klassen 1 und 2 in Betracht, denen die notwendigen Voraussetzungen für das Lesen- und Schreibenlernen noch fehlen und die die grundlegenden Ziele des Lese- und Rechtschreibunterrichts nicht erreichen und der Klassen 3 bis 6, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen (§48 Ab.3 Nr. 5 Schulgesetz NRW-BASS 1-1).“
- Beobachtungen und Tests, die zur Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Fördermaßnahme herangezogen werden können
Mit der Hamburger Schreibprobe wird die orthografische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler mithilfe eines standardisierten Verfahrens bereits ab Mitte Klasse 1 getestet.
Bei Bedarf kann ab dem 2. Schuljahr der Beobachtungsbogen der Caritas Hamm zum Hören, Lesen und Schreiben eingesetzt werden. Anhand der Ergebnisse kann man den Grad der Schwierigkeit im Erlernen des Lesens und Schreibens feststellen und damit auch die benötigte Fördermaßnahme festlegen. Es wird in drei Grade unterschieden.
Grad 1: „normale“ Lernförderung
Grad 2: spezifische am Stand des Kindes ansetzende Förderung
Grad 3: Vorstellung zur Diagnostik in einer Beratungsstelle, spezifische am Stand des Kindes ansetzende Förderung
3. Schulische Förderung
- Förderung im regulären Rechtschreibunterricht (allgemeine Fördermaßnahmen)
„Ein nach den Richtlinien und Lehrplänen sorgfältig durchgeführter Lese- und Rechtschreibunterricht, in dem die Entwicklung der Lernprozesse gründlich abgesichert ist, ist eine entscheidende Bedingung dafür, dass Versagen im Lesen und Schreiben verhindert wird.“ RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.07.1991
Hierzu dienen auch die „Hinweise und Materialien für einen systematischen Rechtschreibunterricht“, die den Lehrkräften aller Grundschulen im Jahr 2019 vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen als Handreichung zur Verfügung gestellt wurden. Neben fachdidaktischen Grundlagen finden sich hier auch die drei wichtigen Bausteine eines systematischen Rechtschreibunterrichts:- Richtigschreiben beim Textschreiben lernen
- Rechtschreibphänomenen auf den Grund gehen
- Wörter sichern durch sinnvolles Üben
Falls sich im regulären Rechtschreibunterricht beim Erlernen der Rechtschreibung Auffälligkeiten zeigen und diese trotz besonderer Förderung im Klassenverband nicht zu beheben sind, erhält der Schüler/die Schülerin nach genauer Beobachtung eine zusätzliche Förderung im LRS Unterricht.
- Förderung im LRS Unterricht (zusätzliche Fördermaßnahme)
Die Frühförderung zur Phonologischen Bewusstheit in Klasse 1 findet in einer kleinen Gruppe von max. 6 Kindern dreimal wöchentlich für 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn statt.
Der LRS Unterricht für die Klassen 2-4 findet einmal wöchentlich in einer Schulstunde in Jahrgangsgruppen von max. 12 Schülern statt.
Neben der gezielten Arbeit an bestimmten Rechtschreibphänomenen und Rechtschreibstrategien stehen der Aufbau und der Erhalt der Lernfreude im Mit- telpunkt. Besondere Bedeutung kommt hierbei einer konsequenten Rück- meldung auch über kleine Lernfortschritte zu.
Im Folgenden werden die Materialien aufgelistet, die zur Förderung zum Einsatz kommen: Klasse 1
- Frühförderung zur Phonologischen Bewusstheit (Übungsprogramm Holta di polta, Spiele wie z. B. Lesehexe, der verdrehte Sprach-Zoo und Anlautspiele mit Karten)
Klasse 2
- lautgetreue kurze Texte (Mara und Timo, Stufe A+B von Birgit Sommer und Tanja Jacobs)
- Sprachspiele (u.a. vom ersten österreich. Dachverband Legasthenie)
- Lesespiele (Zaubereinmaleins)
- kurze Abschreibtexte (Zaubereinmaleins)
- Würfeldiktate (Zaubereinmaleins)
- Förderkartei Lesen (Heiner Müller, Persen Verlag), Klammerkarten
- Lesebeginn 1-3 (Heiner Müller, Persen Verlag), Klammerkarten
Klasse 3
- Ich kann richtig schreiben 3 (Arbeitsheft von Bärbel Hilgenkamp und Annika Voß, passend zu den Rechtschreibstrategien des Zebrabuches, vpm Verlag)
- Förderkartei Lesen 3 (Heiner Müller, Persen Verlag), Klammerkarten
Klasse 4
- Ich kann richtig schreiben 4 (Arbeitsheft von Bärbel Hilgenkamp und Annika Voß)
Ergänzende Arbeitsblätter und Spiele aus:
- Lulu lernt rechtschreiben (Petra Tolkmitt, Dieck Verlag)
- Rechtschreiben – Das Selbstlernheft (Jan Debbrecht & Peter Wachendorf, Jandorf Verlag)
- FRESCH Spiele – Fit trotz LRS (Bettina Rinderle, AOL Verlag)
Außerdem werden in allen Jahrgängen folgende individuelle Arbeitsangebote gemacht:
- LÜK
- freies Lesen
- Blitzlesen (IPad)
- Rechtschreibübungen (versch. Apps auf dem IPad)
- Lernwerkstatt Deutsch (PC)
- Konzentrationsübungen
- Wahrnehmungsübungen
- Lesetexte aus versch. Grundschullesebüchern
- Leistungsbewertung (Nachteilsausgleich) und Aussagen in den Zeugnissen
RdErl. d. Kultusministeriums v. 07.1991
„Soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die allgemeinen Bestim- mungen über die Leistungsfeststellung und – beurteilung.
Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme bedürfen, gilt für die Klassen 2 bis 6 … zusätzlich:
Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzel- fall eine andere Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung ab- sehen und die Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstand auf- zeigt und zur Weiterarbeit ermutigt. …
Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einem anderen Fach mit einbezogen.
Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Bildung der Note im Fach Deutsch zurück- Haltend zu gewichten. In den Zeugnissen kann in der Rubrik „Bemerkungen“ aufge- nommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS- Fördermaßnahme teilgenommen hat.“