AOSF
Beratung bei AOSF (Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)
Bei Auffälligkeiten während des Schulbesuchs werden vielfältige Gespräche mit den Eltern geführt und, je nach Problemstellung, pädagogische und/oder lernfördernde Maßnahmen gemeinsam durchgeführt. Reichen schulische Fördermöglichkeiten nicht aus, kann ein Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgen. In der Regel geschieht dies nach Beratung (Klassenlehrkraft und Sonderpädagogin) durch die Eltern. Die Klassenkonferenz kann auch beschließen, dass der Antrag durch die Maximilianschule erfolgt, dies hat eine Informationspflicht an die Eltern zur Folge. Wird die Überprüfung durch die Schulaufsicht eröffnet, sind abschließende Informationen ebenfalls notwendig. Die Elternrechte bzgl. Verfahrenstransparenz, Beratung, Ergebnisdarstellung und Berücksichtigung des Elternwunschs sind zu beachten.