Hygieneplan für die Maximilianschule Grundschulverbund Werries - Uentrop

Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene in der Maximilianschule an den Standorten Werries und Uentrop.
Er ist gleichzeitig Dienstanweisung und Bestandteil der Schulordnung und ist einmal jährlich hinsichtlich seiner Vollständigkeit und Aktualität zu überarbeiten.

Der Hygieneplan wird aufgrund der dynamischen Entwicklung der Coronapandemie zur Zeit stetig aktualisiert. Diese Fassung gilt ab dem 01.02.2022.

Gliederung des Hygieneplans

1. Allgemeines

1.1 Personen

Während der Corona Pandemie sind externe Personen wie auch Eltern nur nach vorheriger Anmeldung auf dem Schulgelände zugelassen. Das Bringen und Abholen der Kinder endet am Eingang des Schulgeländes. Für den Standort Werries bedeutet dies: Alter Uentroper Weg bzw. OGS Eingang (Am Wellenbad); für den Standort in Uentrop bedeutet dies: Feuerwehr. Es gilt die 2G+ Regel. Piktogramme an den Eingängen weisen darauf hin.Nicht geimpftes Personal testet sich unter Aufsicht zu Beginn des Dienstes täglich mit einem Selbsttest und dokumentiert dies gemäß den internen Absprachen.
Alle Lehrpersonen können bei Zuwiderhandlung Hausverbote aussprechen.

1.1.1 Pooltestungen/ Selbsttests

Montags testen sich alle Kinder der Maximilianschule mit Selbsttests. Ist ein Test positiv, wird das entsprechende Kind isoliert und die Eltern werden benachrichtigt. Im Anschluss ist eine zweite Testung außerhalb der Maximilianschule zwingend erforderlich. Danach nehmen die anderen Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2 die Pooltestung vor. Eine weitere Pooltestung für diese Jahrgangsstufen ist für den Mittwoch vorgesehen. Die Ergebnisübermittlung vom Labor erfolgt in der Regel in den Abendstunden. Die Schule benachrichtigt die Eltern über einen evtl. positiven Pool. Die Klasse kommt am Folgetag wie gewohnt zur Schule und beginnt mit einer Schnelltestung. Die Jahrgänge 3 und 4 testen sich am Dienstag und am Donnerstag mit den Lolly-Pooltests.
Sind mehrere Kinder einer Klasse positiv wird individuell entschieden, ob die Klasse in den Distanzunterricht geht. Die Maximilianschule behält sich, um den Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können, tägliche Testungen mit Schnelltests für die Kinder vor.

1.2 Mundschutz

Das Tragen des Mundschutzes ist im gesamten Schulgebäude Pflicht. Piktogramme an den Eingängen weisen darauf hin. Die Masken für die Kinder werden von den Eltern beschafft. Die Lehrer:innen der Maximilianschule tragen FFP2/ K(N)95 Masken. Dieser Typ Masken ist auch für die Schülerschaft verpflichtend. Alternativ können auch Einmalmasken (OP Masken) für Kinder verwendet werden. Hier wird auf das notwendige Wechseln verwiesen. Ersatzmasken sind im Tornister mitzunehmen.
Die Masken sind von den Schüler:innen im gesamten Schulgebäude zu tragen und auch an den Sitzplätzen zu tragen.
Im Außenbereich besteht keine Mundschutzpflicht.

1.3 Unterrichtsbeginn

Um das Ankommen zu entzerren, können die Kinder ab 7.30 Uhr in ihre Klassen. Eine Aufsicht ist ab 7.30 Uhr pro Etage eingeteilt. Ein langes Aufhalten der Kinder vor und nach dem Unterricht auf dem Schulgelände ist zu vermeiden.  

1.4 Stundenplan/ Lerngruppen

Um eine große Durchmischung der Lerngruppen zu vermeiden, werden möglichst viele Stunden im Stundenplan von den Klassenlehrkräften unterrichtet.

Forder- und Förderunterricht sowie Unterricht für Kinder mit DaZ sind in den normalen Unterricht zu integrieren. In den Jahrgängen drei und vier sind in der zweiten Hauptzeit Module zur Förderung eingerichtet. Auch hier wird darauf geachtet, möglichst wenig zu wechseln. Falls in einzelnen Klassen eine hohe Positivtestung verzeichnet wird, wird individuell überprüft, ob diese Klasse für eine beschränkte Dauer nicht an den Modulen teilnimmt.

Stundenplanbeispiel:

1.5 Quarantäne

1.5.1 Für Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen gilt:

Kontaktperson in Schule:
Bei Infektionen innerhalb der Schule werden Mitschüler i.d.R. nicht in Quarantäne genommen.

 Kontaktperson Im privaten Umfeld:

  • Quarantäne aus anderen Gründen (z.B. Infektion in der Familie) dauert 10 Tage.
  • Ausnahme: Kontaktpersonen werden nicht mehr in Quarantäne genommen, wenn sie vollständig immunisiert sind. Diese Schüler*innen können weiter die Schule besuchen, auch wenn z.B. ein Elternteil infiziert ist.

Definition vollständige Immunisierung:

  • frisch doppelt Geimpfte (15 – 90 Tage nach Zweitimpfung) oder Geboosterte (3. Impfung)
  • oder geimpfte Genesene (vor oder nach der Infektion mindestens 1x geimpft) oder Genesene ohne Impfung im Zeitraum von 27 Tagen nach dem PCR-Test bis zum 90. Tag.

Eine gesonderte Quarantänebescheinigung oder Bescheinigung über die Aufhebung der Quarantäne erfolgt nicht.
Daher liegt die Berechnung des Quarantänezeitraums bei den Eltern.
Im Falle einer Quarantäne ist ein Freitesten nach dem 5. Tag möglich, wenn keine Symptome vorliegen.

1.5.2 Für Infizierte Schülerinnen und Schüler gilt:

Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tagen. Sie kann sich bei symptomatischen Erkrankungen verlängern.
Die Quarantänefrist beginnt bei symptomlosen Schülerinnen und Schüler immer mit dem ersten (bestätigten) Test. Fällt der Schüler also bei einem Schnelltest auf und wird dann 3Tage später durch PCR bestätigt so gilt als Beginn das Datum des Schultests.
Die Quarantänefrist bei symptomatischen Schülerinnen und Schüler beginnt an dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen, wenn zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen.

Eine Mitteilung des Gesundheitsamtes findet nicht statt. Die Verantwortung über die Information an die Schule liegt bei den Eltern.
Eine gesonderte Quarantänebescheinigung oder Bescheinigung über die Aufhebung der Quarantäne erfolgt ebenfalls nicht. Das Gesundheitsamt tätigt keine Freigabeanrufe mehr.
Die Benachrichtigung an die Schule kann daher ebenfalls nicht durch das Gesundheitsamt erfolgen, sondern muss durch die Eltern direkt an die Schule mitgeteilt werden.
Ein Freitesten ist nach dem 7. Tag möglich, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome vorliegen.

1.5.3 Durchführung der Freitestungen und Ende der Quarantäne

Die Freitestung kann durch Schnell (POC)-Test (als außerschulischer Test) oder PCR-Test erfolgen.

1.6 Sport

Der Sportunterricht findet mit Maske statt. Falls sportliche Angebote gemacht werden, die einen Abstand von 1,50m ermöglichen, ist das Tragen einer Maske obsolet.
Vor jedem Schwimmunterricht testen sich die Schülerinnen und Schüler der Maximilianschule selbst.

1.7 Musik

Bis auf Weiteres darf in den Unterrichtsräumen nicht gesungen werden. Wenn draußen gesungen wird, sind besondere Abstandsregelungen einzuhalten.

2. Hygiene in Unterrichtsräumen

2.1 Lufthygiene

Die Durchlüftung der Klassenräume ist zu gewährleisten.
Alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für 5 Minuten.   

2.2 Reinigung der Flächen und Fußböden / Abfallentsorgung

Die Reinigung des Schulgebäudes und der Turnhallen wird durch die Stadt Hamm als Schulträger in einem Reinigungsplan festgelegt und für die Maximilianschule spezifiziert (s. Anlage). Die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Reinigungsprogramme/-intervalle sind von der Objektleitung zu kontrollieren.

Nach Unterrichtsende ist eine Überprüfung von Papierhandtüchern und Seife von der Lehrkraft vorzunehmen.
Nachmittags überprüfen die Reinigungskräfte dies ebenfalls. Defekte oder nicht aufgefüllte Seifenspender und Handtuchhalter sind sofort zu melden, zu reparieren bzw. wieder aufzufüllen.

Ergänzend zum Reinigungsplan desinfizieren die Reinigungskräfte täglich folgende Oberflächen zusätzlich:
Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen- und Fenster- sowie Türgriffe)

  • Tische
  • Sitzflächen
  • Treppen- und Handläufe
  • Lichtschalter

 

Bei Nassreinigungen ist darauf zu achten, dass keine Pfützen nach der Reinigung auf dem Fußboden zurückbleiben, welche Rutschgefahren mit sich bringen.

Für Reinigungsmittel ist ein abschließbarer Aufbewahrungsort vorzusehen.

Falls in Klassenräumen Decken, Bezüge, Stofftiere usw. vorhanden sein sollten, sind diese in regelmäßigen Abständen bei mind. 60°C zu waschen.

Jede Klasse hat einen Ordnungsdienst eingerichtet, der die Fußböden nach Unterrichtsschluss fegt.

Abfall wird in den Klassen getrennt gesammelt (Papiermüll, „gelber Sack“ -Restmüll) und von den Reinigungskräften getrennt geleert. Die Papiertonne Altpapier wird vom Ordnungsdienst in den entsprechenden Containern entsorgt. Körbe für den Müll der Schnelltestungen und der Pooltestungen sind in jeder Klasse vorhanden.

2.3 Garderobe

Die Ablage für die Kleidung ist so zu gestalten, dass die Kleidungsstücke der Schülerinnen und Schüler keinen direkten Kontakt untereinander haben.

3. Hygiene im Sanitärbereich und persönliche Hygiene

3.1 Sanitärausstattung

Damentoiletten sind mit Hygieneeimern ausgestattet.

Aus hygienischen Gründen sind Flüssigseife aus Seifenspendern und Einmalhandtücher bereitzustellen. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten.
Außerdem ist Toilettenpapier vorzuhalten.
Gemeinschaftsstückseife und Gemeinschaftshandtücher sind nicht zulässig.
Handdesinfektion steht an jedem Waschbecken bereit.

3.2 Händereinigung

Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene.

Händereinigung ist daher durchzuführen:

  • vor Unterrichtsbeginn,
  • nach den Pausen,
  • nach jedem Toilettengang,
  • vor und nach Umgang mit Lebensmitteln,
  • bei Verschmutzungen,
  • nach dem Naseputzen

An jedem Waschbecken in den Klassenräumen sind Piktogramme zum richtigen Händewaschen angebracht. Jede Lehrkraft hat auf die Einhaltung der Hygiene zu achten.

Händedesinfektionsmittel sind nur dann zu benutzen, wenn gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss das Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken sollen so wenig wie möglich angefasst werden.

3.3. Flächenreinigung

Die Reinigung der Sanitärbereiche erfolgt entsprechend des Reinigungsplans.

4. Küchenhygiene

4.1 OGS

Die Kinder betreten in ihren Kontaktgruppen mit Mundschutz die Mensa und waschen sich die Hände. Sie sitzen an festen Plätzen. Speisen und Getränke werden von OGS Mitarbeiterinnen, unter Beachtung der Hygienemaßnahmen (Mundschutz, Handschuhe) direkt an die Kinder ausgegeben. Benutztes Geschirr wird von den Kindern in die Spülmaschine gestellt. Gespült wird bei 65 Grad Celsius. Nach der Mahlzeit werden die Tische desinfiziert und der Raum gelüftet.

4.2 Küchenzeilen im Schulgebäude

Benutzte Teller und Tassen in der Küchenzeile im Lehrerzimmer sind täglich zu reinigen. Das Spülmaschinenprogramm ist auf mind. 60 Grad einzustellen.

4.3. Allgemeine Anforderungen

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann eine erhöhte Infektionsgefahr durch Krankheitserreger bestehen, die direkt oder indirekt auf den Menschen übertragen werden können.
Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit den Kindern sollen die Kinder in den nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln eingeführt werden (Schulprogramm: EDEKA Projekt).
Vor jedem gemeinsamen Kochen ist darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen werden, dass lange Haare zusammenzubinden sind.
Personen, die an einer Infektionskrankheit im Sinne § 42 IfSG z. B. an einer infektiösen Gastroenteritis oder an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, dürfen in der Küche nicht beschäftigt werden.
Das Küchenpersonal ist gemäß § 43 IfSG einmal jährlich über die Tätigkeitsverbote zu belehren (erfolgt durch den Träger der OGS, AWO). Das Küchenpersonal ist darüber hinaus einmal jährlich lebensmittelhygienisch zu schulen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren.

4.4. Händedesinfektion

Eine Händedesinfektion mit Mitteln der Liste der DGHM für die in der Küche Beschäftigten (Personal) ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • bei Arbeitsbeginn,
  • nach Husten, Niesen in die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuchs,
  • nach Pausen,
  • nach Toilettenbesuch,
  • nach Schmutzarbeiten,
  • nach Arbeiten mit kritischer Rohware z. B. rohes Fleisch, Geflügel.

Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion hat sorgfältig zu erfolgen unter Einbeziehung aller Innen- und Außenflächen einschließlich der Handgelenke, Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Nagelfalz und Daumen. Bitte Menge des Desinfektionsmittel 3-5 ml, 30 sek. Einwirkungszeit pro Händedesinfektion beachten.
Händedesinfektionsmittel werden über einen Wandspender angeboten. Flüssigseife und Einmalhandtücher sind an den Händewaschplätzen ebenfalls vorzuhalten.

4.5 Flächenreinigung und –desinfektion

Die Fußböden im Küchenbereich sind entsprechend des Reinigungsplans zu reinigen.
Eine Flächendesinfektion ist erforderlich bei:

  • Arbeiten mit kritischen Rohwaren wie rohes Fleisch, Geflügel.
  • nach Arbeitsende auf Oberflächen, auf denen Lebensmittel verarbeitet werden.

Flächen, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, sind danach mit klarem Wasser abzuspülen.
Es dürfen nur DGV (Deutsche Gesellschaft für Veterinärmedizin) geprüfte und für den Lebensmittelbereich zugelassene Desinfektionsmittel verwendet werden.

4.6 Lebensmittelhygiene

Um einem Qualitätsverlust von Lebensmitteln auch z. B. durch den Befall von Schädlingen / Mehlwürmern vorzubeugen, sind Lebensmittel sachgerecht zu verpacken (z. B. Umverpackungen, Eimer) und die Verpackungen mit dem Anbruchsdatum / Verarbeitungsdatum und einer Inhaltskennzeichnung zu versehen.
Folgende betriebseigene Kontrollen der Lebensmittel sind durchzuführen:

  • Wareneingangskontrolle auf Verpackung, Haltbarkeit, diverse Schäden an Waren.
  • tägliche Temperaturkontrolle in Kühleinrichtungen.
    Die Temperatur darf im Kühlschrank nicht über 7°C, in Gefriereinrichtungen nicht über -18°C ansteigen.
  • regelmäßige Überprüfung der Mindesthaltbarkeitsdaten.

4.7 Tierische Schädlinge

Die Küche ist regelmäßig auf Schädlingsbefall zu kontrollieren, bei Befall sind Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma zu veranlassen. Lebensmittelabfälle müssen zum Schutz vor Ungeziefer in verschließbaren Behältern gelagert werden. Die Behälter sind nach jeder Leerung zu reinigen.

5. Trinkwasserhygiene

Die Wasserspender an beiden Standorten sind verfügbar.  Nach jedem Gebrauch ist mit einem Desinfektionstuch (liegt an beiden Standorten neben dem Wasserspender) die Wasserdüse abzuwischen. Die Kinder werden darin eingewiesen.Trinkflaschen sind nicht zu verleihen. Es wird bei den Klassenpflegschaftssitzungen darauf hingewiesen, dass Flaschen mit großen Öffnungen benutzt werden müssen.

5.1 Legionellenprophylaxe

Der Schulträger veranlasst die notwendigen regelmäßigen bakteriologischen Untersuchungen auf Legionellen entsprechend der Trinkwasserverordnung 2001 und DVGW-Arbeitsblatt W552.

Kalkablagerungen an den Duschköpfen sind in den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen.

5.2 Vermeidung von Stagnationsproblemen

Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser, sofern es dem menschlichen Genuss dienen soll, ca. 5 Min. beziehungsweise bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen.

5.3 Trinkwasserzubereitungsgeräte

Trinkwasserzubereitungsgeräte (z. B. Soda-Streamer) dürfen nur verwandt werden, wenn dadurch die Trinkwasserqualität nicht negativ beeinflußt wird.

6. Erste Hilfe

Das gesamte Kollegium der Maximilianschule nimmt alle zwei Jahre an einem Erste Hilfe Kurs teil (08.02.2022).

6.1 Hygiene im Erste-Hilfe Bereich

Die Krankenliege ist, wenn kein Ärztekrepp aufliegt, nach jeder Benutzung von sichtbarer Verschmutzung zu reinigen und zu desinfizieren.

Zum Schutz vor durch Blut übertragbaren Krankheiten sind beim Verbinden von blutenden Wunden flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe zu tragen.

6.2 Erkrankungen

Während der Corona Pandemie wird bei Krankheitsverdacht ein kontaktloses Fieberthermometer durch das Lehrpersonal eingesetzt. Kinder mit Anzeichen einer Krankheit werden umgehend nach Hause geschickt.

Auch Schnupfen kann zu den Symptomen einer COVID-19 Infektion gehören. Falls ein Kind Schnupfen bekommt, wird es 24 Stunden zu Hause beobachtet. Kommen keine weiteren Symptome hinzu, kann das Kind wieder in die Maximilianschule kommen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

6.3 Versorgung von Bagatellwunden

Bei Bagatellwunden ist die Wunde vor dem Verband mit Leitungswasser (Trinkwasser) zu reinigen. Der Ersthelfer trägt dabei Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.

6.4 Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind unter Tragen von Einmalhandschuhen mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu reinigen und die betroffene Fläche anschließend nochmals regelrecht zu desinfizieren.

6.5 Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars

Einmal jährlich überprüft ein von der Schule beauftragter externer Anbieter alle Verbandskästen in der Maximilianschule auf Vollständigkeit und Ablaufdaten.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „GUV-V A 5 Erste Hilfe (bisher GUV 0.3)“:

  • Großer Verbandkasten nach DIN 13169 “ Verbandkasten E“
  • Kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 “ Verbandkasten C“

 

Zusätzlich sind ein alkoholisches Händedesinfektionsmittel und ein Flächendesinfektionsmittel bereitzustellen.

 

Verbrauchte Materialien (z.B. Einmalhandschuhe oder Pflaster) sind umgehend zu ersetzten, regelmäßige Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen sind durch die Sicherheitsbeauftragten an beiden Standorten durchzuführen.

Insbesondere ist das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels zu überprüfen sowie der Zahnboxen und diese erforderlichenfalls zu ersetzen.

6.6 Notrufnummern

Notrufnummern:

  • Polizei Tel.: 0-110
  • Feuerwehr Tel.: 0-112
  • Notarzt Tel.: 0-112

7. Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung

7.1 Allgemeine Hinweise

Nach § 34 IFSG bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal, Betreute und verantwortliche Personen in Gemeinschafts-einrichtungen, die dem Schutz vor der Übertragung infektiöser Erkrankungen dienen.

Die Vorschriften des IFSG sind auch abgedruckt im BASS Nr. 2-4.

7.1.1 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Nach § 35 IFSG werden die Belehrungen im Rahmen einer Lehrerkonferenz durch die Schulleitung durchgeführt. Entsprechende Protokolle liegen vor.

7.1.2 Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf

Konferenzen und Versammlungen werden in der Regel in der Aula des Standortes in Werries unter Einhaltung der Sicherheitsabstände abgehalten. Gremienarbeit, wie Klassenpflegschaften, Schulpflegschaften und –konferenzen sind ebenso in Präsenz, in Ausnahmefällen auch in Distanz möglich. Hier können auch die Aulen an beiden Standorten benutzt werden, wenn die Einhaltung der Abstände möglich ist. Eine Dokumentation der Anwesenheit ist erforderlich.

8. Raumlufttechnische Anlagen

Die Wartung der raumlufttechnischen Anlagen erfolgt gemäß der technischen Regeln einmal jährlich entsprechend dem durch den Schulträger festgelegten Wartungsplan.

Anlagen:

Anlage 1: Reinigungsplan in Schulen

Anlage 2: Merkblatt Warzen nach Schwimmbadbesuchen

Anlage 1:

Anlage 2:

Merkblatt
Vorkommen von Warzen nach Schwimmbadbesuchen:
Mit Beginn der kühlen Jahreszeit nehmen regelmäßig die Anfragen und Klagen über das Auftreten von Dorn- und Dellwarzen nach dem Besuch von Schwimmbädern zu. Aus diesem Grund soll dieses Merkblatt die Betroffenen über die Übertragungswege und die möglichen vorbeugenden Maßnahmen informieren.

Warzen sind gutartige, in der Regel durch Viren verursachte Neubildungen der Haut. Der Zeitraum von der Infektion bis zur Entwicklung der Warze (die Inkubationszeit) kann zwischen zwei bis acht Monaten, in der Regel ca. acht Wochen dauern. Aus der Länge der Inkubationszeit kann daher selten auf den Zeitpunkt und den Ort der Infektion geschlossen werden.

Man unterscheidet u. a. die folgenden Warzenarten:

  1. Flache, jugendliche Warzen (Verrucae planae juveniles): Diese sind gekennzeichnet durch rötlich, gelbe 3-4 mm große Papeln. Es werden vorwiegend Kinder im Gesicht, seltener an Händen und Füßen befallen.
  2. Gewöhnliche Warzen (Verrucae vulgares): Hier handelt es sich um eine runde, scharf umschriebene Erhebung von Stecknadelkopf- bis Erbsengröße, die unebene Oberfläche ist grau-gelblich gefärbt, diese Warzen säen in die Umgebung aus. Hauptsächlich sind Hände und Fußsohlen befallen.
  3. Fuß-, Stech-, Dornwarzen (Verrucae plantares): Es handelt sich um hautfarbene bis rötliche Flachwarzen, die in die Haut einwachsen. Nur ein kleiner Teil der Warzenoberfläche ist sichtbar, ein in die Haut eingewachsener Dorn kann bei Belastung erhebliche Schmerzen verursachen. Befallen sind hier insbesondere die Zehen und die Fußsohlenseiten.

Die genannten Warzen werden durch DNS-Viren hervorgerufen. Man vermutet, dass die folgenden Faktoren eine Übertragung begünstigen:

  • kleine Verletzungen der Haut
  • Druck, Feuchte (auch Fußschweiß) und das Reiben des Fußes
  • Barfußlaufen in Hallenbädern und Turnhallen.

Bis heute konnte nicht nachgewiesen werden, dass Schwimmbeckenwasser in der Übertragung von Warzen eine Rolle spielt.

Eine relativ starke Gefährdung ist in Nassräumen –Dusch- und Umkleideräumen – gegeben, da hier viele Menschen auf engstem Raum zusammen sind. Auf solch stark frequentierten Flächen kann eine erhebliche Viruskonzentration erreicht werden.

Die Feststellung, dass die genannten Erkrankungen vermehrt in der kalten Jahreszeit auftreten, wird in Zusammenhang gebracht mit einer zu diesem Zeitpunkt vermuteten Schwächung der Widerstandsfähigkeit der Haut.

Eine 4. Warzenart spielt im Zusammenhang mit dem Besuch von Bädern ebenfalls eine Rolle:

Dellwarzen (Molluscum contagiosum):
Hier handelt es sich um halbkugelige, stecknadelkopf- bis erbsengroße, in der Mitte gedellte rötlich verfärbte Erhebungen, beim Ausdrücken wird eine rahmig, teigige Masse freigesetzt, die infektiös ist.

Von Dellwarzen können alle Körperteile befallen sein, bevorzugt treten sie im Gesicht, dort am Augenlid, und im Anal- und Genitalbereich auf. Auch über die Übertragung dieser Warzen gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Man vermutet aber, daß eine Übertragung über infizierte Einrichtungsgegenstände, Barfußgänge, direkten Kontakt der Kinder untereinander z. B. bei Balgereien oder beim Sport oder durch gemeinsam verwendete Handtücher ursächlich ist. Ein wesentlich begünstigender Faktor ist hier die Aufweichung der Haut während des Badens.

Um die Übertragung von Warzen zu vermeiden, werden folgende prophylaktische Maßnahmen empfohlen:

  1. Einführung von eigenen Badeschlappen
  2. Häufige Kontrolle der Kinder auf Warzen durch Eltern und Sportlehrer
  3. Hinweis an die Kinder, dass nur eigene Handtücher bzw. Badetücher benutzt werden sollten
  4. Ausschluss der Warzenträger vom Schwimm- und Turnunterricht, bis eine entsprechende Bescheinigung des behandelnden Arztes beigebracht wird.

Durch die genannten Maßnahmen wird das Risiko einer Übertragung der Warzen durch die Badbenutzer deutlich reduziert.

Für weitere Fragen steht das Gesundheitsamt der Stadt Hamm zur Verfügung.

Hygienekonzept

Hier finden Sie unser überarbeitetes Hygienekonzept:

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