Hygieneplan für die Maximilianschule Grundschulverbund Werries - Uentrop

Stand Juli 2024

 

Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygiene­plänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene fest­zulegen.

Unser Hygieneplan entspricht dem Rahmenplan des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen, Stand 05.01.2024.

Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene an der Maximilianschule an den Standorten Werries und Uentrop.

Er ist sowohl Dienstanweisung für Schule als auch Handlungsrahmen für Schule und Eltern und dient der Minimierung von Infektionen.

Auf den Inhalt wird in den Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn eines jeden Schuljahres konkret eingegangen, insbesondere auch auf meldepflichtige Krank­heiten (siehe Formular Homepage).

Bei Neuaufnahme an der Maximilianschule wird dieses Formblatt ausgeteilt, die Eltern werden über ihre Mitwirkungspflicht informiert.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Ständige Impf­kommis­sion Deutschlands (STIKO) einen vollständigen Impfschutz zur Vorbeugung übertrag­barer Krankheiten empfiehlt.

1. Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren

1.1. Lufthygiene

Einmal pro Stunde nimmt die Klassenlehrkraft oder ein beauftragtes Kind eine Stoß­lüftung über mehrere Minuten vor.

1.2. Garderobe

Die vor dem Klassenraum befindlichen Garderoben sind möglichst weiträumig zu be­legen, um der Gefahr der Übertragung von z. B. Läusen entgegenzutreten.

1.3. Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden

An beiden Standorten ist seit einigen Jahren das Tragen von Pantoffeln im Vor­mit­tags- und Nachmittagsbereich Pflicht.

In den Eingangsbereichen sind Schmutzmatten ausgelegt, um den Eintrag von Schmutz in die Gebäude zu reduzieren.

Die Reinigung der Schulgebäude erfolgt gemäß Reinigungsplan:

Treppenhaus (zweitägig im Wechsel – wischen)  Reinigungspersonal
Flure (täglich – wischen) Reinigungspersonal
Klassenzimmer Fußboden (zweitägig – wischen) Reinigungspersonal
Nebenräume Klassen (wöchentlich – wischen) Reinigungspersonal
Abfall Ablagefächer (wöchentlich – Entleerung Müll) Schüler:innen
Restmüll (täglich – Entleerung Müll) Reinigungspersonal
Altpapier (täglich – Entleerung Müll) Klassenlehrkräfte der Jahrgänge 1 und 2 / Schüler:innen der Jahr­gänge 3 und 4 / OGS-Personal mit Schüler:innen
Verwaltungstrakt (wöchentlich) Reinigungspersonal
Toiletten überall (täglich) Reinigungspersonal
Turnhalle (täglich) Reinigungspersonal
Umkleidekabinen Turn­halle (täglich) Reinigungspersonal
OGS Küche (täglich) Reinigungspersonal
OGS Toberaum/Gar­derobe (wöchentlich) Reinigungspersonal
OGS Gruppenraum Werries oben (wöchentlich)  Reinigungspersonal
OGS Gruppenraum Werries unten (zweitägig) Reinigungspersonal
OGS Büro (wöchentlich)  Reinigungspersonal
OGS Flur (täglich) Reinigungspersonal
OGS Küche Uentrop (täglich) Reinigungspersonal
OGS Gruppenraum Uentrop (zweitägig) Reinigungspersonal
OGS Büro Uentrop (wöchentlich) Reinigungspersonal
OGS Flur Uentrop (täglich) Reinigungspersonal
OGS Hausaufgabenraum (zweitägig) Reinigungspersonal
Lehrkräftezimmer (wöchentlich) Reinigungspersonal
Verwaltung (wöchentlich) Reinigungspersonal
Kunstraum (wöchentlich) Reinigungspersonal

Die Grundreinigung erfolgt nach Absprache mit dem Reinigungspersonal in den Schulferien.

In den Klassenräumen vorhandene Teppichböden (z.B. für Sitzkreise) sind von der Klassenlehrkraft zweimal wöchentlich abzusaugen.

Staubsauger sind in den Klassenräumen vorhanden.

Der in Werries mit Industrieteppichboden ausgelegte „Wabenraum“ wird durch das OGS-Personal ebenfalls zweimal wöchentlich gründlich abgesaugt.

Jede Klasse hat einen „Ordnungsdienst“ eingerichtet, der die Fußböden nach Unter­richtsschluss fegt.

Abfall wird in den Klassen getrennt gesammelt (Papiermüll, Wertstoffmüll, Restmüll).

Altpapier wird vom „Ordnungsdienst“ in den entsprechenden Containern entsorgt. Jedweder andere Müll wird von den Reinigungskräften beseitigt.

1.4. Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien

Für die Reinigung der in den Klassen vorhandenen Entspannungsbereiche (z.B. Kuschelecken) haben die Lehrkräfte Sorge zu tragen.

Vorhandene Textilien wie Decken, Bezüge, Kissen und Stofftiere etc. sind in regel­mäßigen Abständen bei mindestens 60°C zu waschen.

 2. Hygiene im Sanitärbereich

2.1. Ausstattung

An beiden Standorten befinden sich in den Sanitärbereichen sowohl für das Personal als auch für die Schüler:innen Flüssigseife in Seifenspendern und Einmalhandtuch­papier. Die Reinigungskräfte überprüfen täglich die Ausstattung auf Vollständigkeit und füllen bei Bedarf auf. Die Mülleimer werden täglich entleert.

Schüler:innentoiletten und Damentoiletten sind mit Hygieneeimern mit Beuteln aus­gestattet, werden regelmäßig geleert und ausgewaschen.

2.2. Händereinigung

Die Kinder an der Maximilianschule werden im Sinne der Gesundheitsförderung und Erziehung über die Notwendigkeit eines hygienischen Verhaltens unterrichtet und erlernen im Klassenverband die korrekte Händehygiene. Sie werden angehalten, nach dem Spielen auf dem Schulhof, bei genereller Verschmutzung, nach dem Toilettengang, nach dem Kontakt mit Tieren, die Hände zu reinigen. Das gleiche gilt auch für das Personal.

An jedem Waschbecken in den Klassenräumen sind Piktogramme zum richtigen Händewaschen angebracht.

3. Küchenhygiene

 

3.1. Allgemeine Anforderungen

Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit Kindern, z.B. in unseren Koch-AGs und auch bei der Mithilfe im Kiosk, sollen diese in den Umgang mit Lebensmitteln einge­führt werden.

Vor jedem gemeinsamen Kochen ist deshalb darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen, lange Haare zusammengebunden werden und eine Schürze getragen wird. Auf Lebensmittel und Speisen darf nicht gehustet oder geniest werden.

Geschirr und Besteckteile sind zu reinigen, Geschirrtücher und Lappen sind regel­mäßig auszutauschen.

3.2. Kiosk

Ehrenamtliche, die beim wöchentlichen Gesunden Kiosk mithelfen, sind verpflichtet die dafür notwendige Schulung beim Gesundheitsamt zu durchlaufen.

3.3. OGS

Die Schulung des Küchenpersonals des OGS-Trägers obliegt diesem (z.Z. AWO).

4. Trinkwasserhygiene

4.1. Trinkwasserspender

An beiden Standorten sind in den Aulen Wasserspender vorhanden. Diese werden täglich vor Schulbeginn gereinigt. Die halbjährliche Wartung und damit verbundene Grundreinigung der Wasserspender findet durch eine zertifizierte Firma statt.

In der OGS sind ebenfalls Wasserspender vorhanden, die vom Personal täglich gereinigt werden.

4.2. Legionellenprophylaxe

Sofern die Einrichtung durch zentrale Warmwasserspeicher mit Warmwasser ver­sorgt wird, ist einmal jährlich eine orientierende Untersuchung auf Legionellen ent­sprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung – TrinkwV* in der Fassung vom 10.03.2016) und DVGW-Arbeitsblatt W 551 / April 2004 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) (Trinkwassererwärmungs- und Trink­wasserleitungsanlagen-technisch Maßnahmen zur Vermeidung des Legionellen­wachstums, Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstalla­tio­nen) erforderlich.

4.3. Vermeidung von Stagnationsproblemen

Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen und einen Wasseraustausch zu gewährleisten.

5. Hygiene in Sporthallen

Die Reinigung von Turnhallen, Umkleiden und Nass- bzw. Duschbereichen erfolgt arbeitstäglich gemäß Reinigungsplan.

6. Erste Hilfe

Das gesamte Kollegium der Maximilianschule nimmt alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teil, letztmalig im November 2023.

6.1 Erste-Hilfe-Liege

Die Krankenliege ist nach jeder Benutzung von sichtbaren Ver­schmutzungen zu reinigen und ggf. mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Verbands­materialien stehen zu jeder Zeit zur Verfügung. (§ 26 Deutsche gesetzliche Unfallver­sicherung DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

6.2 Versorgung von Bagatellwunden

Die Ersthelferin oder der Ersthelfer trägt bei der Wundversorgung Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.

6.3 Behandlung kontaminierter Flächen

Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind (unter Tragen von Ein­malhandschuhen) mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu reini­gen. Die betroffene Fläche ist anschließend regelrecht zu desinfizieren.

6.4 Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars

Die Bestandskontrolle der Erste-Hilfe-Kästen erfolgt regelmäßig durch die Sicher­heitsbeauftragten der Standorte. Insbesondere werden hier das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels sowie der Zahnboxen überprüft.

Einmal jährlich überprüft ein externer Anbieter das Material des Erste-Hilfe-Kastens auf Vollständigkeit und Haltbarkeit.

Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen nach § 24 Abs. 6 DGUV-Vorschrift 1 erfolgt klassenweise und wird halbjährlich im Sekretariat abgelegt.

6.5 Notrufnummern

Polizei: 0-110
Feuerwehr: 0-112
Notarzt: 0-112
Informationszentrale gegen Vergiftungen: 0-0228 19240

7. Belehrungs- und Meldepflichten, Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote


Nach Abschnitt 6 IfSG (§§ 34-36) bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufent­haltsverboten, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal und Schüler:innen bzw. deren Sorgeberechtigte, die dem Schutz vor Übertragung infek­tiöser Erkrankungen dienen. Bei einem Auftreten von folgenden Infektionskrankhei­ten ist das Gesundheitsamt direkt hinzuzuziehen:

  1. Cholera,
  2. Diphterie,
  3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC),
  4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieberg,
  5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis,
  6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte),
  7. Keuchhusten,
  8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose,
  9. Masern,
  10. Meningokokken-Infektion,
  11. Mumps,
  12. Paratyphus,
  13. Pest,
  14. Poliomyelitis,
  15. Scabies (Krätze),
  16. Scharlach oder sonstigen streptococcus pyogenes-Infektionen,
  17. Shigellose,
  18. Typhus abdominalis,
  19. Virushepatitis A oder E,
  20. Windpocken,
  21. Läuse

Beim Auftreten oder Verdacht einer der oben genannten Krankheiten muss die Schule durch die Sorgeberechtigten informiert werden.

Die Schüler:innen dürfen die Räume der Schule nicht betreten oder benutzen und dürfen am Schulunterricht und an Veranstaltungen der Maximilianschule nicht teil­nehmen. Des Weiteren müssen auch die Sorgeberechtigten der unmittelbaren Mit­schüler:innen über den Verdacht oder die bestehende Krankheit anonym informiert werden. Dies geschieht an der Maximilianschule durch eine Mail über IServ wie folgt:

In der Klasse Ihres Kindes ist ein Fall von … (z.B. Scharlach) aufgetreten.

Wird in der Maximilianschule eine der genannten Erkrankungen bzw. der Verdacht festgestellt, so werden Sofortmaßnahmen in der Schule eingeleitet. Diese können z.B. Folgende sein:

  • Isolierung der Erkrankten
  • Verständigung der Erziehungsberechtigten
  • Sicherstellung möglicher Infektionsquellen
  • Verstärkung der Händehygiene (Personal und Kinder).

Die getroffenen und geplanten Maßnahmen sind mit dem zuständigen Gesund­heits­amt abzustimmen. Beispiele zu speziell festgelegten Hygienemaßnahmen beim Auf­treten von übertragbaren Krankheiten sind unter 9. „Spezielle Hygienemaßnah­men beim Auftreten übertragbarer Erkrankungen“ aufgeführt.

8. Wiederzulassungen in Einrichtungen für Kinder


In § 34 des IfSG ist festgelegt, bei welchen Erkrankungen oder Verdachtsfällen ein Besuchsverbot für Lehrpersonal, Schüler:innen sowie andere Mitarbeiter besteht. Eine Wiederzulassung ist erst nach Abklingen der Symptome, ärztlichem Urteil bzw. Zustimmung des Gesundheitsamtes möglich.

9. Spezielle Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Erkrankungen

Bei einem Verdacht oder Auftreten übertragbarer Krankheiten sind unter Umständen spezielle und zu den genannten auch ergänzende Hygienemaßnahmen in der Ein­richtung erforderlich, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt bzw. von diesem ver­anlasst werden.

9.1. Durchfallerkrankungen

Bei einem Auftreten von Brech-Durchfallerkrankungen sind unter anderem folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Eltern des Kindes informieren.
  • Das betroffene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern von den anderen Kindern getrennt zu betreuen.
  • Bei der pflegerischen Versorgung von erkrankten Kindern sollte das Personal Einmalhandschuhe, Schutzkittel und ggf. einen geeigneten Atemschutz tra­gen.
  • Nach Beenden der Tätigkeit wird die Schutzkleidung sofort in einem geschlos­senen Müllbeutel entsorgt.
  • Nach dem Umgang mit dem erkrankten Kind und nach Ablegen der Einmal­handschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Auch auf die Händehygiene der Schüler:innen (erkrankte und nicht erkrankte Kinder) sollte intensiv hingewiesen werden.
  • Nach jeder Toilettenbenutzung durch eine Schülerin oder einen Schüler, die/der an Durchfall erkrankt ist, ist die Toilette zunächst zu sperren. Toiletten­becken und WC-Sitz sind gründlich zu reinigen und erst nach gründlicher Des­infektion wieder freizugeben.
  • Auch weitere Oberflächen, mit denen die Kinder intensiven Kontakt hatten, sind zu desinfizieren.
  • Die Eltern aller Schüler:innen sind über vermehrt aufgetretene Durchfall­erkrankungen zu informieren.

9.2. Kopflausbefall

Bei einem Auftreten von Kopflausbefall sind unter anderem folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Eltern des betroffenen Kindes informieren
  • Kind bis zur Abholung durch die Eltern nach Möglichkeit getrennt betreuen.
  • Eltern der anderen Kinder über Kopflausbefall in der Einrichtung informieren und sensibilisieren.
  • Die Schulleitung ist verpflichtet das Gesundheitsamt über Kopflausbefall namentlich zu benachrichtigen.
INFOS
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Di, 20 Aug 2024
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Mi, 21 Aug 2024
  • Einschulung - Klasse 1 a um 08.30 Uhr in Werries

     

  • Einschulung - Klasse 1 b um 10.30 Uhr in Werries

     

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