Hygieneplan für die Maximilianschule Grundschulverbund Werries - Uentrop
Stand Juli 2024
Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Unser Hygieneplan entspricht dem Rahmenplan des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen, Stand 05.01.2024.
Dieser Hygieneplan regelt die Einzelheiten für die Hygiene an der Maximilianschule an den Standorten Werries und Uentrop.
Er ist sowohl Dienstanweisung für Schule als auch Handlungsrahmen für Schule und Eltern und dient der Minimierung von Infektionen.
Auf den Inhalt wird in den Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn eines jeden Schuljahres konkret eingegangen, insbesondere auch auf meldepflichtige Krankheiten (siehe Formular Homepage).
Bei Neuaufnahme an der Maximilianschule wird dieses Formblatt ausgeteilt, die Eltern werden über ihre Mitwirkungspflicht informiert.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Ständige Impfkommission Deutschlands (STIKO) einen vollständigen Impfschutz zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten empfiehlt.
1. Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren
1.1. Lufthygiene
Einmal pro Stunde nimmt die Klassenlehrkraft oder ein beauftragtes Kind eine Stoßlüftung über mehrere Minuten vor.
1.2. Garderobe
Die vor dem Klassenraum befindlichen Garderoben sind möglichst weiträumig zu belegen, um der Gefahr der Übertragung von z. B. Läusen entgegenzutreten.
1.3. Reinigung der Flächen, Gegenstände und Fußböden
An beiden Standorten ist seit einigen Jahren das Tragen von Pantoffeln im Vormittags- und Nachmittagsbereich Pflicht.
In den Eingangsbereichen sind Schmutzmatten ausgelegt, um den Eintrag von Schmutz in die Gebäude zu reduzieren.
Die Reinigung der Schulgebäude erfolgt gemäß Reinigungsplan:
Treppenhaus (zweitägig im Wechsel – wischen) Reinigungspersonal
Flure (täglich – wischen) Reinigungspersonal
Klassenzimmer Fußboden (zweitägig – wischen) Reinigungspersonal
Nebenräume Klassen (wöchentlich – wischen) Reinigungspersonal
Abfall Ablagefächer (wöchentlich – Entleerung Müll) Schüler:innen
Restmüll (täglich – Entleerung Müll) Reinigungspersonal
Altpapier (täglich – Entleerung Müll) Klassenlehrkräfte der Jahrgänge 1 und 2 / Schüler:innen der Jahrgänge 3 und 4 / OGS-Personal mit Schüler:innen
Verwaltungstrakt (wöchentlich) Reinigungspersonal
Toiletten überall (täglich) Reinigungspersonal
Turnhalle (täglich) Reinigungspersonal
Umkleidekabinen Turnhalle (täglich) Reinigungspersonal
OGS Küche (täglich) Reinigungspersonal
OGS Toberaum/Garderobe (wöchentlich) Reinigungspersonal
OGS Gruppenraum Werries oben (wöchentlich) Reinigungspersonal
OGS Gruppenraum Werries unten (zweitägig) Reinigungspersonal
OGS Büro (wöchentlich) Reinigungspersonal
OGS Flur (täglich) Reinigungspersonal
OGS Küche Uentrop (täglich) Reinigungspersonal
OGS Gruppenraum Uentrop (zweitägig) Reinigungspersonal
OGS Büro Uentrop (wöchentlich) Reinigungspersonal
OGS Flur Uentrop (täglich) Reinigungspersonal
OGS Hausaufgabenraum (zweitägig) Reinigungspersonal
Lehrkräftezimmer (wöchentlich) Reinigungspersonal
Verwaltung (wöchentlich) Reinigungspersonal
Kunstraum (wöchentlich) Reinigungspersonal
Die Grundreinigung erfolgt nach Absprache mit dem Reinigungspersonal in den Schulferien.
In den Klassenräumen vorhandene Teppichböden (z.B. für Sitzkreise) sind von der Klassenlehrkraft zweimal wöchentlich abzusaugen.
Staubsauger sind in den Klassenräumen vorhanden.
Der in Werries mit Industrieteppichboden ausgelegte „Wabenraum“ wird durch das OGS-Personal ebenfalls zweimal wöchentlich gründlich abgesaugt.
Jede Klasse hat einen „Ordnungsdienst“ eingerichtet, der die Fußböden nach Unterrichtsschluss fegt.
Abfall wird in den Klassen getrennt gesammelt (Papiermüll, Wertstoffmüll, Restmüll).
Altpapier wird vom „Ordnungsdienst“ in den entsprechenden Containern entsorgt. Jedweder andere Müll wird von den Reinigungskräften beseitigt.
1.4. Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien
Für die Reinigung der in den Klassen vorhandenen Entspannungsbereiche (z.B. Kuschelecken) haben die Lehrkräfte Sorge zu tragen.
Vorhandene Textilien wie Decken, Bezüge, Kissen und Stofftiere etc. sind in regelmäßigen Abständen bei mindestens 60°C zu waschen.
2. Hygiene im Sanitärbereich
2.1. Ausstattung
An beiden Standorten befinden sich in den Sanitärbereichen sowohl für das Personal als auch für die Schüler:innen Flüssigseife in Seifenspendern und Einmalhandtuchpapier. Die Reinigungskräfte überprüfen täglich die Ausstattung auf Vollständigkeit und füllen bei Bedarf auf. Die Mülleimer werden täglich entleert.
Schüler:innentoiletten und Damentoiletten sind mit Hygieneeimern mit Beuteln ausgestattet, werden regelmäßig geleert und ausgewaschen.
2.2. Händereinigung
Die Kinder an der Maximilianschule werden im Sinne der Gesundheitsförderung und Erziehung über die Notwendigkeit eines hygienischen Verhaltens unterrichtet und erlernen im Klassenverband die korrekte Händehygiene. Sie werden angehalten, nach dem Spielen auf dem Schulhof, bei genereller Verschmutzung, nach dem Toilettengang, nach dem Kontakt mit Tieren, die Hände zu reinigen. Das gleiche gilt auch für das Personal.
An jedem Waschbecken in den Klassenräumen sind Piktogramme zum richtigen Händewaschen angebracht.
3. Küchenhygiene
3.1. Allgemeine Anforderungen
Durch das Kochen und Hauswirtschaften mit Kindern, z.B. in unseren Koch-AGs und auch bei der Mithilfe im Kiosk, sollen diese in den Umgang mit Lebensmitteln eingeführt werden.
Vor jedem gemeinsamen Kochen ist deshalb darauf zu achten, dass die Hände gründlich gewaschen, lange Haare zusammengebunden werden und eine Schürze getragen wird. Auf Lebensmittel und Speisen darf nicht gehustet oder geniest werden.
Geschirr und Besteckteile sind zu reinigen, Geschirrtücher und Lappen sind regelmäßig auszutauschen.
3.2. Kiosk
Ehrenamtliche, die beim wöchentlichen Gesunden Kiosk mithelfen, sind verpflichtet die dafür notwendige Schulung beim Gesundheitsamt zu durchlaufen.
3.3. OGS
Die Schulung des Küchenpersonals des OGS-Trägers obliegt diesem (z.Z. AWO).
4. Trinkwasserhygiene
4.1. Trinkwasserspender
An beiden Standorten sind in den Aulen Wasserspender vorhanden. Diese werden täglich vor Schulbeginn gereinigt. Die halbjährliche Wartung und damit verbundene Grundreinigung der Wasserspender findet durch eine zertifizierte Firma statt.
In der OGS sind ebenfalls Wasserspender vorhanden, die vom Personal täglich gereinigt werden.
4.2. Legionellenprophylaxe
Sofern die Einrichtung durch zentrale Warmwasserspeicher mit Warmwasser versorgt wird, ist einmal jährlich eine orientierende Untersuchung auf Legionellen entsprechend der aktuellen Trinkwasserverordnung (Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Trinkwasserverordnung – TrinkwV* in der Fassung vom 10.03.2016) und DVGW-Arbeitsblatt W 551 / April 2004 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) (Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen-technisch Maßnahmen zur Vermeidung des Legionellenwachstums, Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen) erforderlich.
4.3. Vermeidung von Stagnationsproblemen
Am Wochenanfang und nach den Ferien ist das Trinkwasser ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen und einen Wasseraustausch zu gewährleisten.
5. Hygiene in Sporthallen
Die Reinigung von Turnhallen, Umkleiden und Nass- bzw. Duschbereichen erfolgt arbeitstäglich gemäß Reinigungsplan.
6. Erste Hilfe
Das gesamte Kollegium der Maximilianschule nimmt alle zwei Jahre an einem Erste-Hilfe-Kurs teil, letztmalig im November 2023.
6.1 Erste-Hilfe-Liege
Die Krankenliege ist nach jeder Benutzung von sichtbaren Verschmutzungen zu reinigen und ggf. mit einem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren. Verbandsmaterialien stehen zu jeder Zeit zur Verfügung. (§ 26 Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).
6.2 Versorgung von Bagatellwunden
Die Ersthelferin oder der Ersthelfer trägt bei der Wundversorgung Einmalhandschuhe und desinfiziert sich vor und nach der Hilfeleistung die Hände.
6.3 Behandlung kontaminierter Flächen
Mit Blut oder sonstigen Exkreten kontaminierte Flächen sind (unter Tragen von Einmalhandschuhen) mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu reinigen. Die betroffene Fläche ist anschließend regelrecht zu desinfizieren.
6.4 Überprüfung des Erste-Hilfe-Inventars
Die Bestandskontrolle der Erste-Hilfe-Kästen erfolgt regelmäßig durch die Sicherheitsbeauftragten der Standorte. Insbesondere werden hier das Ablaufdatum des Händedesinfektionsmittels sowie der Zahnboxen überprüft.
Einmal jährlich überprüft ein externer Anbieter das Material des Erste-Hilfe-Kastens auf Vollständigkeit und Haltbarkeit.
Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen nach § 24 Abs. 6 DGUV-Vorschrift 1 erfolgt klassenweise und wird halbjährlich im Sekretariat abgelegt.
6.5 Notrufnummern
Polizei: 0-110
Feuerwehr: 0-112
Notarzt: 0-112
Informationszentrale gegen Vergiftungen: 0-0228 19240
7. Belehrungs- und Meldepflichten, Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote
Nach Abschnitt 6 IfSG (§§ 34-36) bestehen eine Reihe von Tätigkeits- und Aufenthaltsverboten, Verpflichtungen und Meldungsvorschriften für Personal und Schüler:innen bzw. deren Sorgeberechtigte, die dem Schutz vor Übertragung infektiöser Erkrankungen dienen. Bei einem Auftreten von folgenden Infektionskrankheiten ist das Gesundheitsamt direkt hinzuzuziehen:
- Cholera,
- Diphterie,
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC),
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieberg,
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis,
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte),
- Keuchhusten,
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose,
- Masern,
- Meningokokken-Infektion,
- Mumps,
- Paratyphus,
- Pest,
- Poliomyelitis,
- Scabies (Krätze),
- Scharlach oder sonstigen streptococcus pyogenes-Infektionen,
- Shigellose,
- Typhus abdominalis,
- Virushepatitis A oder E,
- Windpocken,
- Läuse
Beim Auftreten oder Verdacht einer der oben genannten Krankheiten muss die Schule durch die Sorgeberechtigten informiert werden.
Die Schüler:innen dürfen die Räume der Schule nicht betreten oder benutzen und dürfen am Schulunterricht und an Veranstaltungen der Maximilianschule nicht teilnehmen. Des Weiteren müssen auch die Sorgeberechtigten der unmittelbaren Mitschüler:innen über den Verdacht oder die bestehende Krankheit anonym informiert werden. Dies geschieht an der Maximilianschule durch eine Mail über IServ wie folgt:
In der Klasse Ihres Kindes ist ein Fall von … (z.B. Scharlach) aufgetreten.
Wird in der Maximilianschule eine der genannten Erkrankungen bzw. der Verdacht festgestellt, so werden Sofortmaßnahmen in der Schule eingeleitet. Diese können z.B. Folgende sein:
- Isolierung der Erkrankten
- Verständigung der Erziehungsberechtigten
- Sicherstellung möglicher Infektionsquellen
- Verstärkung der Händehygiene (Personal und Kinder).
Die getroffenen und geplanten Maßnahmen sind mit dem zuständigen Gesundheitsamt abzustimmen. Beispiele zu speziell festgelegten Hygienemaßnahmen beim Auftreten von übertragbaren Krankheiten sind unter 9. „Spezielle Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Erkrankungen“ aufgeführt.
8. Wiederzulassungen in Einrichtungen für Kinder
In § 34 des IfSG ist festgelegt, bei welchen Erkrankungen oder Verdachtsfällen ein Besuchsverbot für Lehrpersonal, Schüler:innen sowie andere Mitarbeiter besteht. Eine Wiederzulassung ist erst nach Abklingen der Symptome, ärztlichem Urteil bzw. Zustimmung des Gesundheitsamtes möglich.
9. Spezielle Hygienemaßnahmen beim Auftreten übertragbarer Erkrankungen
Bei einem Verdacht oder Auftreten übertragbarer Krankheiten sind unter Umständen spezielle und zu den genannten auch ergänzende Hygienemaßnahmen in der Einrichtung erforderlich, die mit dem Gesundheitsamt abgestimmt bzw. von diesem veranlasst werden.
9.1. Durchfallerkrankungen
Bei einem Auftreten von Brech-Durchfallerkrankungen sind unter anderem folgende Maßnahmen zu beachten:
- Eltern des Kindes informieren.
- Das betroffene Kind ist bis zur Abholung durch die Eltern von den anderen Kindern getrennt zu betreuen.
- Bei der pflegerischen Versorgung von erkrankten Kindern sollte das Personal Einmalhandschuhe, Schutzkittel und ggf. einen geeigneten Atemschutz tragen.
- Nach Beenden der Tätigkeit wird die Schutzkleidung sofort in einem geschlossenen Müllbeutel entsorgt.
- Nach dem Umgang mit dem erkrankten Kind und nach Ablegen der Einmalhandschuhe ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Auch auf die Händehygiene der Schüler:innen (erkrankte und nicht erkrankte Kinder) sollte intensiv hingewiesen werden.
- Nach jeder Toilettenbenutzung durch eine Schülerin oder einen Schüler, die/der an Durchfall erkrankt ist, ist die Toilette zunächst zu sperren. Toilettenbecken und WC-Sitz sind gründlich zu reinigen und erst nach gründlicher Desinfektion wieder freizugeben.
- Auch weitere Oberflächen, mit denen die Kinder intensiven Kontakt hatten, sind zu desinfizieren.
- Die Eltern aller Schüler:innen sind über vermehrt aufgetretene Durchfallerkrankungen zu informieren.
9.2. Kopflausbefall
Bei einem Auftreten von Kopflausbefall sind unter anderem folgende Maßnahmen zu beachten:
- Eltern des betroffenen Kindes informieren
- Kind bis zur Abholung durch die Eltern nach Möglichkeit getrennt betreuen.
- Eltern der anderen Kinder über Kopflausbefall in der Einrichtung informieren und sensibilisieren.
- Die Schulleitung ist verpflichtet das Gesundheitsamt über Kopflausbefall namentlich zu benachrichtigen.