Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils zu einem Drittel Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers stimmt sie
zu oder lehnt sie ab.
In § 65 SchulG ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat.
Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag.
(Ministerium für Schule und Bildung NW – Informationen zum Thema Elternmitwirkung)