Förderverein der Grundschule Uentrop e.V.

Gründung und Ziele des Vereins

Am 27. April 1998 wurde der Förderverein der damaligen Grundschule Uentrop gegründet. Die Initiatoren hatten die Absicht, die gute Arbeit an der Grundschule Uentrop zu fördern und zu unterstützen.

In einem Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 hieß es „ Dabei solle neben dem finanziellen Aspekt aber auch das Miteinander eine große Rolle spielen.“ Die Eltern erhofften sich  im Gründungsjahr einen noch intensiveren Kontakt zur Schule und wollten in die Arbeit und in das Schulleben mit einbezogen werden.

Die in der Gründungssatzung formulierten Ziele,

  • materielle und personelle Unterstützung der Grundschule Uentrop in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag, auch zur Entwicklung sozialer Kompetenzen und sozialen Handelns
  • die Pflege und Förderung der Beziehungen zwischen Schule, Eltern und Bevölkerung
  • Unterstützung förderwürdiger Schüler der Grundschule Uentrop

wurden bis heute beibehalten und werden aktiv durch die Gemeinschaft gelebt.

Aktivitäten des Fördervereins rund um das Schulleben

  • Organisation und Durchführung des Einschulungs-Cafes
  • Unterstützung des Sportunterrichtes durch die Beschaffung von Schwimmhilfen und Laibchen
  • Ausstattung der Schule mit iPad-Haltern für den Unterricht
  • Finanzielle Unterstützung bei Kauf von Apps für den Einsatz der iPads im Unterricht
  • Unterstützung des Zirkusprojektes
  • Nikolausgeschenke für die Kinder
  • Personelle Unterstützung bei Schulprojekten

Hinweise zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beim Förderverein der Grundschule Uentrop e.V.

(V1.0 Stand 10/2018)

Wer erhebt welche Daten zu welchem Zweck?
Personenbezogene Daten werden bei Eingehen eines Mitgliedsantrages vom Förderverein im Rahmen der
Mitgliederverwaltung sowie des Beitragseinzuges auf Basis des Artikel 6 Abs. 1 DSGVO zur Erfüllung des
Satzungszweckes (Förderung) verarbeitet. Je Vereinsmitglied werden Name, Vorname, Anschrift,
Bankverbindung erhoben. Bei Einzelspender werden unabhängig von seiner eventuellen Vereinsmitgliedschaft
die von ihm mit seiner Spende gelieferten Daten erhoben (in der Regel Name und Vorname, bei
Banküberweisung eventuell die Bankverbindung).

Wie werden diese Daten erhoben?
Bei Vereinsmitgliedern werden die Daten durch den Mitgliedsantrag erhoben. Bei Einzelspendern erhalten wir die
Daten durch Angabe des Spenders oder durch Angaben zur Kontobewegung.

Wie werden die Daten verarbeitet und ggf. weitergegeben?
Bei Vereinsmitgliedern werden die Daten zur Mitgliederverwaltung und zum Beitragseinzug verwandt. Bei
Einzelspendern werden die Daten zur eventuellen Ausstellung einer Spendenbescheinigung verwandt. Eine
Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt im Rahmen des Beitragseinzuges nur an das beauftragte Kreditinstitut.

Wie lange werden die Daten gespeichert? Wann werden die Daten gelöscht?
Die Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert, ggf. im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen. Mit
Beenden der Mitgliedschaft werden die Daten gelöscht. Es sei denn, gesetzliche Verpflichtungen verlangen eine
abweichende Speicherdauer.
Der Vorstand verpflichtet sich zur Vertraulichkeit gemäß den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen.

Informationspflichten
Nach Artikel 13 und 14 der DSGVO sind die betroffenen Personen über bestimmte Sachverhalte zu informieren.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), auf
Löschung (Art. 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), auf Datenübertragbarkeit (Art.
20 DSGVO). Beim Auskunfts- und beim Löschungsrecht gelten die §§ 34 und 35 BDSG. Es besteht ein
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).
Diese Informationspflicht erfolgt auch durch die Veröffentlichung dieser Unterlage auf der Homepage der
Maximilianschule Hamm, sowie durch Anlage zum Aufnahmeantrag.

Widerruf
Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden. Ein Widerruf
berührt die Zulässigkeit einer auf Grund der Einwilligung bis zum Widerruf vorgenommene Verarbeitung nicht.

Einwilligung des von der Datenerhebung Betroffenen
Bei Neumitgliedern erfolgt die Einwilligung durch Unterzeichnung des Mitgliedsantrages. In allen anderen Fällen
werden dem Förderverein die Daten durch den Betroffenen und somit durch seine Veranlassung übermittelt.
Entsprechend der unter „Informationspflichten“ aufgeführten Verfahren werden die Betroffenen über ihre
Widerrufsmöglichkeiten, über ihre Rechte sowie über Zweck und Art der Datenverwendung hingewiesen, so dass
die Einwilligung dahingehend ihre Wirksamkeit behält.

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

  • – die Mitgliederverwaltung
  • – der Beitragseinzug
  • – die Bearbeitung von Förderanträgen
  • – das Ausstellen von Spendenbescheinigungen.

Der Förderverein beschäftigt keine Mitarbeiter, er erhebt keine besonderen Kategorien von Daten, er verarbeitet
die Daten nur gelegentlich. Somit werden keine Verzeichnisse über die Verarbeitungstätigkeiten angelegt.

Datenschutzbeauftragter
Lt. den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist kein Datenschutzbeauftragter zu benennen und wurde daher auch
nicht benannt.

Auf die Rechte der Betroffenen reagieren
Die DSGVO sieht verschiedene Auskunftsrechte der Betroffenen vor (vgl. „Informationspflichten“). Der
Förderverein stellt sicher, dass innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang eines solchen
Auskunftsantrages, die gesetzliche geforderten Informationen der betroffenen Person übermittelt werden.

Verträge mit Auftragsverarbeitern
 Solche liegen beim Förderverein – mit Ausnahme des beauftragten Kreditinstitutes zum Einzug des Mitgliedsbeitrages – nicht vor.

Mitgliedschaft

Derzeit zählt der Förderverein ca. 65 Mitglieder. Bemerkenswert an dieser Stelle ist, dass auch noch einige Eltern den Verein unterstützen, deren Kinder schon lange nicht mehr die Grundschule in Uentrop besuchen. Ein gutes Zeichen für die erfolgreiche Arbeit am Standort in Uentrop und für den guten Zusammenhalt im Dorf Uentrop.

Eine Aufnahme in den Verein ist jederzeit durch eine schriftliche Beitrittserklärung möglich. Formulare dazu gibt es beim Vorstand oder direkt hier:

Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 12,- Euro, unabhängig vom Beginn der Mitgliedschaft. Spenden werden natürlich gerne entgegengenommen.

Kontakt

1. Vorsitzender
Frau Kothenschulze 

Kontodaten

IBAN: DE 23 4416 0014 4724 1602 00
BIC: GENODEM1DOR

INFOS
Di, 19 Mrz 2024
  • Elternsprechtage

     

Mi, 20 Mrz 2024
  • Elternsprechtage

     

  • Radfahrausbildung Klasse 4 c

     

Do, 21 Mrz 2024
  • Elternsprechtage

     

Fr, 22 Mrz 2024
  • Elternsprechtage

     

  • Ök. Gottesdienst Uentrop - Uentroper Kircher (Klassen 1 - 4)

     

Für weitere Termine nutzen Sie unseren  

Bei Problemen mit den Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an:

Hier geht es zur