Fortbildungskonzept
Stand Januar 2020
Vorwort/ Rechtliche Grundlagen
- Fortbildungen sind zur kontinuierlichen Entwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit für das Schulpersonal unerlässlich (§ 57-60 SchulG).
- Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden(s. §57 (3)SchuLG, §11 ADO).
- Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden eigenverantwortlich im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§68 (3) Nr. 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung und wirken auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen.
- Der Lehrerrat ist zu beteiligen (§59 Abs. 6 SchulG).
- Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§11 ADO).
Organisatorisch unterliegt unsere Fortbildungsplanung einem immer wiederkehrenden Kreislauf:
Im Schuljahr 2019/20120 werden wir erstmalig die Evaluation der Fortbildung mit „edkimo“ durchführen. Auch die Evaluation von bereits installierten Schwerpunkten zur Schulentwicklung werden wir u.a. mit edkimo gestalten.
Entwicklungsschwerpunkte werden am Anfang des Schuljahres ermittelt (Steuergruppe, FoBiBeauftragte, Schulleitung) und im Gesamtkollegium priorisiert (Bepunktung). Eine „To do“ Liste mit Terminierung des angedachten Zeitfensters wird transparent an beiden Standorten in den Lehrerzimmern ausgehängt. Benötigen Entwicklungsvorhaben mehr Zeit als gedacht, werden diese in das neue Schuljahr übernommen.
Die schulische Fortbildungsplanung orientiert sich an unseren im Schulprogramm ausgewiesenen Leitgedanken und unterstützt deren Realisierung. Folgende inhaltliche Vorgehensweise hat sich an der Maximilianschule etabliert:
Fortbildungen zu SchiLF und ScheLF werden durch verschiedene Anbieter gedeckt.
SchiLF
Es findet mindestens 1 schulinterne Lehrerfortbildung pro Schuljahr für das Kollegium verbindlich statt. Mitwirkungsgremien werden je nach päd. Schwerpunkt zur Teilnahme eingeladen. Die schulinternen Fortbildungen werden im Jahreskalender (zu Beginn eines jeden Schuljahres) terminiert und allen an Schule Beteiligten zur rechtzeitigen Planung transparent gemacht. Die Mitbestimmungsgremien werden vorher informiert.
Fortbildungen zu den Entwicklungsschwerpunkten werden von einzelnen Lehrkräften als auch im Verbund des Kollegiums wahrgenommen.
ScheLF/ Individueller Fortbildungsbedarf wird fortlaufend (jährlich) ermittelt (Fragebogenabfrage s. Anhang).
und muss zwingend aus mindestens einer der unten stehenden Komponenten entstanden bzw. dieser zugehörig sein:
- Weiterentwicklung der Ziele der Schule
- Weiterentwicklung der aktuellen Unterrichtspraxis und Umsetzung rechtlicher Vorgaben
- Weiterentwicklung, Installation und Implementation aktueller Projekte
- zum Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler
- zur Lehrer(innen)gesundheit
- zur Rückmeldekultur
- Weiterentwicklung bei Förderbedarfen
- Schaffung von systemischen Expertisen
Die Teilnahme an einer individuellen Fortbildung wird bei der Schulleitung beantragt. Hier wird geprüft, inwieweit dies zu den Erfordernissen der Schule passt.
Eine für jedes Kollegiumsmitglied verbindlich verpflichtende Anzahl von jährlich extern wahrzunehmenden Fortbildungen ist an dieser Stelle für die Maximilianschule nicht vorgesehen. Im Rahmen unseres Konzepts zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nehmen wir individuelle Vereinbarungen vor.
Übernahme von Kosten
Teilnahmebeiträge und Reisekosten werden im Regelfall aus dem Budget erstattet, das die Schule zugewiesen bekommt. Dies gilt ebenfalls für alle anderen anfallenden Sachkosten die erstattungsfähig sind. Bei SchiLF sind Honorare sowie evtl. anfallende Raummieten inbegriffen. Für die Maximilianschule beträgt das jährliche Budget 1200€; evtl. kann ein Eigenanteil eingefordert werden. Die Fortbildungen werden im F-Bon durch das Sekretariat gespeichert, von der Schulleitung verwaltet, durch Vorlage einer Bescheinigung für die Personalakte dokumentiert und im Fortbildungsplan (Aushang im Lehrerzimmer, s. Anhang) veröffentlicht. Die in der Fortbildung gewonnenen Erkenntnisse werden dem Gesamtkollegium in der Gesamtkonferenz vorgestellt.
Vorhandene interne Ressourcen
Die Kollegin, der Kollege steht als fachliche Ansprechpartner(in) zur Verfügung, ggf. auch als Moderator(in) für interne Fortbildungen.
Auch gegenseitige Hospitation ist Fortbildung. Daher steht jeder Lehrkraft nach Absprache Zeit für Hospitationen zur Verfügung.
Zuständigkeiten der Fortbildungsplanung:
- Schulleitung
- Verantwortung für den Gesamtprozess übernehmen
- Ein Fortbildungskonzept entwickeln
- Die Fortbildungsplanung jährlich fortschreiben
- Für die Anbindung an das Schulprogramm sorgen
- Kommunikations- und Abstimmungsprozesse organisieren
- Recherche von Fortbildungsangeboten
- Über Fortbildungsangebote regelmäßig informieren
- Die Durchführung von Fortbildungen organisieren
- Kontrakt mit dem Anbieter schließen
- Für den Transfer in Schule und Unterricht sorgen
- Darauf achten, dass sich die Lehrkräfte regelmäßig fortbilden
- Dokumentation
- Evaluation
- Für den regelmäßigen Austausch über aktuelle Forschungsergebnisse sorgen
- Fortbildungsbeauftragte
- Ein Fortbildungskonzept entwickeln
- Für die Anbindung an das Schulprogramm sorgen
- Die Jahresplanung für den Bereich Fortbildung übernehmen
- Die Fortbildungsplanung jährlich fortschreiben
- Ansprechpartner sein für Fortbildungsfragen im Kollegium
- Systematisch Fortbildungsbedarfe erheben
- Kontakte zu Fortbildungsanbietern, Angebote einholen, Planungsgespräche führen
- Die Durchführung von Fortbildungen organisieren
- Über Fortbildungsangebote regelmäßig informieren
- Recherche von Fortbildungsangeboten
- Kommunikations- und Abstimmungsprozesse organisieren
- Darauf achten, dass sich die Lehrkräfte regelmäßig fortbilden
- Evaluation planen
- Evaluation der jeweiligen Fortbildung durchführen
- Dokumentation
- Für den Transfer in Schule und Unterricht sorgen
- Für den regelmäßigen Austausch über aktuelle Forschungsergebnisse sorgen
- Steuergruppe
- Die Fortbildungsplanung jährlich fortschreiben
- Für den regelmäßigen Austausch über aktuelle Forschungsergebnisse sorgen
- Kommunikations- und Abstimmungsprozesse organisieren
- Gesamtkollegium
- Die Fortbildungsschwerpunkte der Schule festlegen
- Für den regelmäßigen Austausch über aktuelle Forschungsergebnisse sorgen
- Für den Transfer in Schule und Unterricht sorgen
- Berichterstattung über Ergebnisse (einzelne Kollegen berichten im Blitzlicht über Fortbildungen, an denen sie teilgenommen haben)
In den letzten Jahren standen an unserer Schule folgende Entwicklungsschwerpunkte im Mittelpunkt der Fortbildungsmaßnahmen:
Schwerpunkte im Schuljahr 2016/17:
- Erste-Hilfe-Kurs
- Schulprogramm
- Arbeitsplan Deutsch
Schwerpunkte im Schuljahr 2017/18:
- Erziehungskonzept
- Leistungskonzept Deutsch
- Digitalisierung (Medienzentrum)
- Evaluierung Inklusionskonzept
Schwerpunkte im Schuljahr 2018/19
- Präventionsprogramm Teamgeister (Förderung emot. und soz. Kompetenzen)
- Erste-Hilfe-Kurs
- Weiterentwicklung Arbeitspläne
- Hausaufgabenkonzept
- Weiterarbeit Leistungskonzept Deutsch
- Ankreuzzeugnisse
- Evaluierung Erziehungskonzept
- Fortbildungskonzept
Voraussichtliche Schwerpunkte für das kommende Schuljahr 2019/20:
- Leistungskonzept Mathematik
- Evaluation Erziehungskonzept
- Übergang Kindergarten/ Grundschule
- Verzahnung OGS- Unterricht (AWO)
- Digitalisierung
- Forschendes und individuelles Lernen im Mathematikunterricht